man in white dress shirt and blue denim jeans sitting on brown sand

Sonstige Leistungen

Objekt-Checking / Due Diligence

Gutachten im Wertermittlungsbereich, Bauschäden oder Mängel – oder über die Legalität einer Immobilie. Durch unsere qualifizierten und speziell ausgebildeten und geprüften Gutachter können wir Ihnen verschiedene Schwerpunkte anbieten. Wir sind ein hoch qualifiziertes Sachverständigenbüro und stellen Ihnen unkomplizierten und schnellen Service zur Verfügung. Unser Portfolio umfasst unter anderem: Wertgutachten, Legalisierungen und Ermittlung von Baumängeln und Schäden.

Wichtige Punkte, die bei einer Due Dilligence (Objekt-Check) geprüft werden sollten:

  • In Deutschland hat die Eintragung ins Grundbuch eine rechtsbegründende (konstitutive) Wirkung. In Spanien erfolgt der Eigentumsübergang durch den Vertrag, sogar durch einen privatrechtlichen (auch auf deutsch verfassten Vertrag – oder sogar mündlich!) Aber um den Eigentümerwechsel im Grundbuch vornehmen zu können, muss ein notarieller Vertrag ( Escritura) vorgelegt werden.
  • Wenn Sie Ihren Ankauf notariell beurkundet haben, müssen Sie wissen, dass der spanische Notar nur für die „Beurkundung/Protokollierung“ zuständig ist. Die Einreichung im Grundbuch wird durch einen anderen Berufszweig, dem „Gestor“ vorgenommen. Er holt die Urkunde beim Notar ab, bezahlt die Steuer (OHNE Steuerbescheid, und beantragt die Unbedenklichkeitsbescheinigung) und sorgt für die entsprechenden Eintragungen und Registrierungen.
  • VOR Dem Kauf sollten Sie sich einen aktuellen Grundbuchauszug (nota simple) einholen lassen (was wir gerne für Sie tun.) Daraus erkennen Sie evtl. Rechte und Belastungen Dritter, die wert- oder nutzungsrelevant sein könnten. (Wegerechte, Niessbrauch, Leitungsrechte, Vorkaufsrechte, Optionsverträge, Mietverträge, etc.)
  • Beschaffung der Katasterreferenz (referencia catastral) und Vergleich mit den Daten im Grundbuch. Da gibt es sehr häufig Differenzen die zwingend vor dem Kauf gelöst werden sollten. Diese Kosten gehen VOR dem Ankauf zulasten des Verkäufers, danach können Sie diese nicht mehr reklamieren. Hier sind i.d.R. auch die ersten Hinweise auf nicht deklarierte / nicht legalisierte Bauelemente, wie Anbauten, Schwimmbäder, Garagen oder Carports.
  • Überprüfung der Grundstücksgröße und -grenzen – Vergleich zwischen Eigentumsregister und Kataster. (Lageplan)

Bevor Sie schriftlich oder mündlich etwas vereinbaren

Auch mündliche Verträge können nach spanischem Recht gültig sein!

Erbschaften

Gutachten im Wertermittlungsbereich, Bauschäden oder Mängel – oder über die Legalität einer Immobilie. Durch unsere qualifizierten und speziell ausgebildeten und geprüften Gutachter können wir Ihnen verschiedene Schwerpunkte anbieten. Wir sind ein hoch qualifiziertes Sachverständigenbüro und stellen Ihnen unkomplizierten und schnellen Service zur Verfügung. Unser Portfolio umfasst unter anderem: Wertgutachten, Legalisierungen und Ermittlung von Baumängeln und Schäden.

Erben und Vererben von Spanienimmobilien – (vorweggenommene) Erbschaften

Von Dr. Manuel Stiff, spanischer Abogado und deutscher Rechtsanwalt mit Büros in Palma und Münster.

Die rechtlichen und steuerlichen Fragen stellen sich anlässlich einer Erbschaft ähnlich wie beim Erwerb einer Immobilie. Das spanische Notariats- und Grundbuchwesen ist sehr unterschiedlich zum heimatlichen. Vor allem bedarf es zur Eintragung des Erben im Grundbuch der notariellen Erbschaftsannahme. Erst dann kann der Erbe z.B. verkaufen. Es sind also Besonderheiten wie diese, die es in Nordeuropa meist nicht gibt, aber im Rahmen der Abwicklung des Erbfalles zwingend zu beachten sind, obgleich eigentlich heimisches Erbrecht anzuwenden ist. Die spanische (Ferien-) Immobilie geht im Falle einer Erbschaft auf die Erben über (§ 1922 BGB).

Die erbrechtliche, grundbuchrechtliche und steuerrechtliche Fragen richten sich einmal nach heimischem und einmal nach spanischem Recht. Bei einem deutschen Erblasser z.B. gilt zwar ausschließlich deutsches Erbrecht (Art. 25 EGBGB und Art. 9 Nr. 8 Código Civil). Damit ist der scheinbar einfache Fall einer Immobilienerbschaft in Spanien aber nicht gelöst. Denn will der deutsche Erbe nun das erworbene Grundstück auf seinen Namen umschreiben lassen, so muss er die nach spanischem Recht zwingende notarielle Erbschaftsannahme erklären.

Der Notar bewirkt jedoch damit anders als deutsche Notare nicht automatisch auch die Grundbuchumschreibung. Aus diesen Gründen ist Vorsicht geboten. Hier kann, wie beim Immobilienerwerb selbst, durch den Notar per Fax dem Grundbuchamt die Tatsache der Erbschaft mitgeteilt werden (asiento de presentación), was eine 10 bis 60tägige Sperrfrist (ähnlich einer Vormerkung) auslöst.

Unumgänglich ist die Eintragung der Erbschaftsannahme auch dann, wenn die Immobilie danach verkauft werden soll und der Erwerber eine Bankenfinanzierung für den Kaufpreis benötigt. Die Banken verlangen nämlich, dass zunächst die Erbschaft im Grundbuch eingetragen ist, bevor sie eine Hypothekenfinanzierung für den Käufer bewilligen. Damit der Grundbucheintrag gesichert wird, müssen auch Erben eine N.I.E.-Nummer (número de identificación de extranjero) beantragen.

Ohne Zahlung der Erbschaftssteuern findet die Umschreibung nämlich nicht statt. Und ohne eine N.I.E.- Nummer können die Steuern nicht fristgerecht bezahlt werden. Der Erhalt dieser Nummer dauert mitunter einen Monat.

Legalisierungen

Nachträgliche Objektlegalisierung

… oder die Frage: “Was gehört Ihnen wirklich?”

Ein kurzes Beispiel:

• Sie vermessen Ihr Haus und kommen auf 174 qm

• im Grundbuch sind jedoch 95 qm eingetragen

• im Kataster 267 qm

• im Makler Expose 210 qm

“……….Was stimmt denn nun???”

Leider sind solche Situationen Alltag in Spanien, da alle spanischen Institutionen, wie Grundbuch, Kataster und Bauamt nicht zusammenarbeiten.

Erst seit 1999 ist Spanien “bemüht” das Kataster mit dem Grundbuch zu vernetzen – oder einfach die Katasterreferenznummern, im Grundbuch zuvermerken.

Aber die Daten werden nicht abgeglichen, und erst recht nicht angeglichen!

“………. Aber was ist denn nun richtig? Welcher Wert zählt?”

Gerne helfen wir Ihnen, dass Sie sicher sind, dass das was Sie sehen, bzw. kaufen und bezahlen auch legal ist und alle notwendigen Papiere vorliegen und korrekt sind.

  • Object-Checking / Due Diligence
  • Sachverständigengutachten / Bewertungen
  • Erbschaften
  • Legalisierungen
  • Kataster- und Grundbuchberichtigungen
  • Markteinschätzungen
  • Kaufabwicklung / Ankaufberatung und Verkaufsoptimierung

Unsere Aufgabe als Gutachter von Immobilien ist es, die Werte von Grundstücken, Gebäuden oder Außenanlagen zu ermitteln. Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch in schwierigeren Fällen zur Seite.

Damit sind wir eine Stütze und nehmen Ihnen die Last der Verhandlungen und Bürokratie von den Schultern. Egal ob es um eine Legalitätsprüfung oder eine Erbschaft in Spanien geht. auch wenn die Eintragungen im Grundbuch und Kataster berichtigt werden müssen, stehen wir Ihnen gerne mit unserem Expertenteam zur Seite und koordinieren dies für Sie in Spanien.

Wir und unser Expertennetzwerk stehen Ihnen in jedem Fall zur Seite.